Wie wünschen Ihnen ein gesundes, frohes und erfolgreiches neues Jahr.

Auch in diesem Jahr werden wir Sie regelmäßig auf verschiedenen Wegen über Neuerungen im Steuerrecht informieren.

Für dieses Jahr kommen folgende Änderungen auf Sie zu:

  • Erhöhung des Grundfreibetrages um 168 EUR auf 8.820 EUR
  • Erhöhung des Kinderfreibetrages um 108 auf 4.716 EUR
  • Erhöhung des Kindergeldes  um 2 EUR auf 192 EUR für das 1. Und 2. Kind, auf 196 EUR für das 3. und 223 EUR für das 4. und jedes weitere Kind
  • Der Unterhaltshöchstbetrag gem. § 33a EStG wurde um 168 EUR auf 8.820 EUR angehoben
  • Die sog. „kalte Progression“ wird durch Verschiebung der Tarifeckwerte nach rechts um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73%) ausgeglichen

Daneben gibt es noch einige Neuerungen in Bezug auf die Abgabe von Steuererklärungen und Belegvorlagepflichten, im Bereich der Verbraucherinformationen bei Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, bei Verlustverrechnungen von Kapitalgesellschaften und bei elektronischen Kassensystemen.
 
Für eine eingehende Beratung in den genannten Bereichen stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
 
Eine ausführliche Darstellung der Neuerungen finden Sie hier  Neuerungen 2017 oder in der Pressemitteilung des BMF vom 27.12.2016