Was Unternehmer jetzt wissen müssen:
Liebe Mandanten,
die Corona-Pandemie und die daraus resultierende Krise weitet sich aus. Im Moment ist nicht absehbar, wann die einschneidenden Maßnahmen, die die Regierung zum Schutz der Bevölkerung getroffen hat, wieder aufgehoben werden. Dies stellt Sie als Unternehmer vor vielfältige Herausforderungen, wie Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicherstellen können. Zwischenzeitlich haben sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen einzudämmen und die Unternehmen in der Krise zu unterstützen. Nachfolgend wollen wir Ihnen zum besseren Verständnis einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten geben.
Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfepaket I (Land Berlin)
Was wird gewährt?
zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR. Bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB (noch) einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. Es ist aber in Planung, diese Zinsregelung in nächster Zeit auszusetzen.
Für wen?
Kleine (weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR) und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern, Angehörige der Freien Berufe, Clubs und Restaurants, jeweils mit Sitz in Berlin
Was soll gefördert werden?
Die kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (z.B. Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen und Miete)
Was ist Voraussetzung?
Der aktuelle Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie begründet sein und die wirtschaftlich Berechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter der Unternehmung müssen selbstschuldnerische Bürgschaften in Darlehenshöhe übernehmen. Es sind auch die üblichen Dokumente beizubringen, wie beispielsweise Selbstauskunft und Liquiditätsplan.
Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket II (Land Berlin)
Landes- und Bundesregierung haben sich zudem auf schnelle und unbürokratische Zuschüsse für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige geeinigt. Die Anträge sollen ab Freitag, 27.03.2020 möglich sein.
Was wird gewährt?
Soforthilfe für Unternehmen bis 5 Beschäftigte gibt es bis zu 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR zusätzlich aus Bundesmitteln; für Unternehmen bis 10 Beschäftigte gibt es bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln. Diese Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Für wen?
Das Angebot richtet sich an gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin, das Bundesprogramm richtet sich zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin
Was soll gefördert werden?
Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz. Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
Was ist Voraussetzung?
Der aktuelle Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie begründet sein. Der Zuschuss muss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich sein, andere Möglichkeiten müssen ausgeschöpft worden sein.
KfW-Kredite und Darlehen der Länder
Was wird gewährt, was soll gefördert werden?
Verschiedene Formen von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel (Aufzählung nicht abschließend)
KfW-Unternehmerkredit
• 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
• das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
• den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
• 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
ERP-Gründerkredit – Universell
• 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
• das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
• den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
• 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Für wen?
Der KfW-Unternehmerkredit steht Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind, zur Verfügung, der ERP-Gründerkredit Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
Was ist Voraussetzung?
Bei den Programmen der KfW handelt es sich auch weiterhin um Kreditanfragen, die nach den allgemeinen Bestimmungen gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist damit zum einen die Kreditentscheidung Ihrer Hausbank, zum anderen die (formale) Haftungsübernahme der KfW. Ansprechpartner ist somit Ihre Hausbank oder ein anderer Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Üblich sind auch hier Dokumente wie Selbstauskunft und Liquiditätsplan.
Unternehmer sollten in der aktuellen Lage dringend überlegen, ob sie für ihr Unternehmen die vorgenannten Hilfen in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich beraten wir sie hierzu gerne und unterstützen sie auch bei der Antragsstellung. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der hohen Nachfrage mit einer Verzögerten Bearbeitung und Auszahlung der Mittel zu rechnen ist.
Daneben bleiben auch andere Formen der Hilfe wie das Kurzarbeitergeld oder die Möglichkeit von Anpassungsanträgen und Stundungen beim Finanzamt weiterhin möglich und sollten in Erwägung gezogen werden. Auch hierbei stehen wir Ihnen helfend zur Seite.
Bleiben Sie gesund!
Lothar Ebert + Partner
Steuerberater Rechtsanwalt