Neue strengere Datenschutzregeln – was Unternehmen jetzt tun müssen

In knapp 100 Tagen, ab dem 25. Mai, gilt das neue, strengere und EU-weite Datenschutzrecht. Viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet.
Deshalb hat die Kommission einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt.

Überblick über die wichtigsten Elemente der neuen Datenschutzbestimmungen:

  • Ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
     
  • Einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
     
  • Neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt. Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Bürgern, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet.
     
  • Besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.
     
  • Effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder, im Fall von Unternehmen, von 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.

Darüber hinaus hat die Kommission ein neues Online-Tool veröffentlicht, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen.
Quelle: NWB

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Das Online-Tool zum Thema Datenschutz:
zeigt kleinen und mittleren Unternehmen wo dringend Handlungsbedarf besteht.

>> Zum Online-Tool

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Darüber sollten Sie, als Unternehmen aber auch als Bürger informiert sein. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Lothar Ebert & Andreas Linow
Steuerbüro Lothar Ebert + Partner