Ihr Pokergewinn ist umsatzsteuerfrei

Heute haben wir für Sie ein Urteil des BFH für Sie, welches für eine gewisse Erheiterung sorgen wird.

Pokergewinn ist umsatzsteuerfrei

Pokerspieler müssen keine Umsatzsteuer auf Preisgelder und Spielgewinne zahlen. Beides ist nicht als Lohn für eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung anzusehen; so der BFH (XI R 37/14). Gleiches gilt auch für sogenannte Berufsspieler.

Mit diesem Urteil wurde ein fast 10-jähriger Streit zwischen dem Finanzamt und einem Pokerspieler entschieden. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Tätigkeit des Spielers als eine unternehmerische Tätigkeit anzusehen ist.

Deutschlands höchstes Finanzgericht entschied nun, dass Preisgelder und Spielgewinne beim anders zu behandeln sind, als gewöhnlich bezahlte Leistungen – der Spieler wird nicht grundsätzlich für die Teilnahme am Spiel oder an einem Turnier bezahlt, sondern nur im Falle eines Gewinns. Damit gilt für das Antrittsgeld, welches der Turnierveranstalter schon für die Teilnahme bezahlt, die Umsatzsteuerpflicht.

Unabhängig von diesem Urteil, sind die Gewinne einkommensteuerpflichtig, sofern der Spieler regelmäßig und nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht an Turnieren teilnimmt.

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