Das Bundesfinanzministerium hat zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV) Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 06.02.2017 - IV C 4 - S 2223/07/0012).
Darin werden die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen eine als pdf elektronisch übermittelte Spendenbescheinigung zum Sonderausgabenabzug berechtigt.
Der NWB Verlag hat dazu folgendes zusammengefasst: >> Einkommensteuer | Zuwendungsbestätigungen in Form schreibgeschützter Dateien (BMF)
Hier finden Sie den kompletten offiziellen Erlass direkt vom Bundesfinanzministerium >> Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens l Erteilung von Zuwendungsbestätigungen
Falls Sie Fragen dazu haben oder Unklarheiten auftreten – wir sind jederzeit für Sie da.
Ihr Steuerbüro Ebert + Partner