Falle Scheinselbständigkeit – die Unternehmerin, die keine war

Eine Lohnbuchhalterin kann sozialversicherungspflichtig sein
(SG Dortmund, Az.: S 34 BA 68/18).

scheinselbsständig neue Gesetze Rechtsprechung wichtig zu wissen LEP

Das sagen die Richter: Scheinselbständig oder nicht?
Ein Betrieb beschäftigte eine freie Lohnbuchhalterin 35 Stunden in der Woche für eine Monatspauschale von 2000 Euro. Die Frau kam ins Büro des Auftraggebers, benutzte dessen Computer und arbeitete mit den Angestellten zusammen, war aber nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Sie hatte auch andere Auftraggeber. Jetzt muss der Betrieb dennoch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, denn das Sozialgericht (SG) wertete das als Scheinselbständigkeit. Maßgeblich sei, dass die Frau in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingegliedert war.

Die Entscheidung führt konsequent die Linie der Rechtsprechung zum Thema Scheinselbständigkeit weiter und orientiert sich streng an den festgelegten Kriterien durch das Bundessozialgericht zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitsverhältnissen. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Thema Scheinselbständigkeit im Vorfeld geklärt werden sollte, um nachträgliche unliebsame Überraschungen und Strafzuschläge zu vermeiden.

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Lothar Ebert + Partner Steuerberater Rechtsanwalt