Die Bundesregierung hat beschlossen, die Überbrückungshilfe zu verlängern

überbrückungshilfe corona covid19 hilfspaket rückzahlung

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 € an Förderung erhalten. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 € wird gestrichen.
 
Diese Überbrückungshilfe II tritt im Anschluss an die Überbrückungshilfe für die Monate Juni. Juli und August 2020 in Kraft. Die Anträge sollen ab dem 01.10.2020 gestellt werden können.
 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung > Überbrückungshilfe