Das BMF hat zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen nach dem ZollkodexAnpG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001).
In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
- Begriff der Betriebsveranstaltung (hier u.a. Klarstellung, dass die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers z. B. bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb keine Betriebsveranstaltung darstellt),
- Begriff der Zuwendung (alle Aufwendungen, unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind)
- Begriff des Arbeitnehmers (aktive und ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Begleitpersonen, u.U auch Leiharbeitnehmer)
- Berechnung des Freibetrags, Voraussetzung für dessen Gewährung sowie Häufigkeit der möglichen Inanspruchnahme (zwei Veranstaltungen)
- Besteuerung der Zuwendungen
- Erstattung von Reisekosten
- Auswirkungen auf die Umsatzsteuer (es gelten die lohnsteuerrechtlichen Grundsätze; von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten, üblichen Zuwendung ist i.d.R. auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 € einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet.
- Die Erhöhung der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 € durch die LStÄR 2015 wird auch in Abschnitt 1.8 Absatz 3 Satz 2 UStAE übernommen).
Zitat: nwb Nachrichten