Aufladen von E-Bikes jetzt steuerfrei

Aktuelle Rechtsprechung um die Abrechnung rund um das Aufladen von E-Bikes.
Das BMF hat die einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften vom 14.12.2016 unter anderem in Hinblick auf die Berücksichtigung vom Lademöglichkeiten von E-Bikes jetzt angepasst.

Gute Nachrichten für die Besteuerung der E-Bike Aufladung im Betrieb. Nunmehr ist auch das steuerfreie Aufladen von Elektrofahrrädern, die nicht als Kfz einzuordnen sind, im Betrieb des Arbeitgebers möglich. Bezüglich der Lademöglichkeiten von Dienstwagen wurden Pauschalen definiert, die lohnsteuerrechtliche Behandlung vereinfachen.
 
Dies ist die Kurzzusammenfassung der lohnsteuerlichen Vorschriften des BMF, sie kann und soll keine Beratung ersetzen.
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