Wie Sie sicherlich alle aus den Medien oder von Ihren Berufsverbänden erfahren haben, wurde nunmehr eine neue Rettungsmaßnahme für bestimmte, von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen, aufgelegt.
Es handelt sich um die sogenannte „Überbrückungshilfe“ des Bundes.
Wir fassen die Förderkriterien für Sie kurz zusammen:
· Unternehmen dauerhaft am Markt tätig
· spätestens am 31.10.2019 gegründet
· nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifiziert
· Tätigkeit im Inland
· nicht bereits vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
· bei Personengesellschaften ist nur ein Gesellschafter antragsberechtigt
· Soloselbständige und Freiberufler sind auch begünstigt
Bitte beachten Sie auch die umfangreichen Informationen des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die begünstigen Unternehmen können bis zum 31. August 2020 abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs und der Zahl der Arbeitnehmer Zuschüsse zu den förderfähigen Fixkosten von 40, 50 oder 80% beantragen. Die Zuschüsse sind abhängig von der Größe des Unternehmens auf Maximalbeträge von 3.000,00 EUR, 5.000,00 EUR oder 50.000,00 EUR pro Monat für maximal 3 Monate begrenzt. Diese dürfen ausschließlich für die förderfähigen Fixkosten verwendet werden.
Spätestens zum 31.12.2021 müssen wir anhand der tatsächlichen Zahlen für die bezuschussten Monate gegenüber dem Bund erklären, dass die beantragten Zuschüsse grundsätzlich und der Höhe nach zuttreffend waren. Diese sind ggf. zurückzuzahlen; eine nachträgliche Erhöhung ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Antragstellung ist mit allen notwendigen Vorprüfungen und der notwendigen Planzahlenerstellung ein komplexer Vorgang. Wir können daher diese Leistung nicht als Service anbieten, sondern werden ein vom Arbeitsaufwand und der Höhe der Zuschüsse abhängiges Honorar abrechnen; nicht zuletzt weil mit diesem Antrag eine Haftung unsererseits verbunden ist. Unser zu erwartendens Honorar, das Teil der förderfähigen Kosten ist, werden wir im Rahmen des gesondert zu erteilenden Auftrages mitteilen.
Bitte prüfen Sie anhand der oben genannten Kriterien, ob Sie für diesen Zuschuss in Frage kommen und sprechen uns spätestens bis zum 10.08.2020 an, damit wir gemeinsam aktiv werden können.
Bleiben Sie gesund!
Lothar Ebert + Partner
Steuerberater Rechtsanwalt