Zinsentwicklung: die Einschätzung der Fachleute

Engagement um den Steuerzinssatz: die Hohen Zinsen bleiben vorerst bestehen (BdSt)
 
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen
(Az.: 10 K 2472/16 E).