Unternehmer aufgepaßt: im Transparenzregister eintragen

Neue Gesetze zur Eindämmung von Geldwäsche erforden schnelles Handeln. Unternehmer müssen Angaben im Transparenzregister hinterlegen.

jetzt unbedingt registrieren

Wie Sie es sicherlich aus der Tagespresse und ggf. von Ihrem Berufsverband, der IHK oder der Ihrer Kammer erfahren haben, gilt ab dem 26.07.2017 das neue Geldwäschegesetz.

Durch dieses wird das zentral auf nationaler Ebene geführte sogenannte Transparenzregister eingeführt. Aus dem neuen Transparenzregister soll ersichtlich sein, welche natürlichen Personen wirtschaftlich tatsächlich hinter Gesellschaften, Trusts oder bestimmten anderen Rechtsgestaltungen stehen. Durch die Schaffung des Transparenzregisters wird es Straftätern erschwert, missbräuchlich im Verdeckten hinter komplizierten Unternehmensstrukturen zu agieren. Insbesondere soll das Register der Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.

Durch die Errichtung des Transparenzregisters ergeben sich Mitteilungspflichten, die einen Großteil der deutschen Unternehmen betreffen. Dabei sind Personalien, sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sämtlicher „wirtschaftlich Berechtigter“ eines Unternehmens, also aller natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Unternehmen stehen, mitzuteilen. Die nötigen Angaben für das Transparenzregister hätten bis zum 01.10.2017 über das Portal www.transparenzregister.de gemacht werden sollen. Wie wir ermitteln konnten, werden die Angaben erstmals im Dezember 2017 öffentlich einsehbar sein.
 
Wir empfehlen, die Eintragung in eigener Sache umgehend vorzunehmen.
Für die Eintragung müssen Sie sich zuvor im Transparenzregister registrieren. Die Registrierung ist wie wir selber erfahren haben, unkompliziert und die Seiten des Registers selbsterklärend.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer jederzeit zur Verfügung.
Ihr Steuerbüro Ebert & Partner