NEU in 2018

Wichtig für Sie und Ihr Unternehmen …

 

 

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge und Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug. Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Ihren Alltag in unterschiedlicher Weise auswirken.

Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.716 € um 72 € auf 4.788 €
  • Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 €; für das 1. und 2. Kind von jetzt 192 € auf 194 €, für das 3. Kind von jetzt 198 € auf 200 €, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 223 € auf 225 €
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.820 € um 180 € auf 9.000 €
  • Ausgleich der "kalten Progression" durch Verschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts
  • Anhebung der Grundzulage für geförderte private Altersvorsorgeverträge (Riester) von 154 € auf 175 €
  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung
  • Ab dem 01.01.2018 kann das Finanzamt unangekündigt eine sog. Kassen-Nachschau durchführen um damit gegen Manipulationsmöglichkeiten im Bereich der Bargeldeinnahmen entgegenzuwirken

Daneben gibt es Verbesserungen im Bereich der Altersvorsorge und neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch bestimmte Lizenzzahlungen ins Ausland.

Diese Kurzinformation soll und kann eine Beratung nicht ersetzen sondern vielmehr einen ggf. vorhandenen Beratungs- oder Informationsbedarf aufdecken.
Bei Fragen zu den oben angeschnittenen Themen sprechen Sie und gerne an.

Lothar Ebert & Andreas Linow
Steuerbüro Lothar Ebert + Partner